1. Allgemeines
Es ist unser Bestreben, Sie bedürfnisgerecht und zu Ihrer vollen Zufriedenheit zu bedienen. Deshalb sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Kita Dora GmbH Grundlage einer fairen Kundenbeziehung. Bei Vertragsabschluss für einen Betreuungsplatz erklären Sie sich mit den AGB einverstanden. Damit diese leserlich bleiben, bedienen wir uns der männlichen Form.
2. Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Betreuungsvertragen zwischen Kita Dora GmbH und den jeweiligen Vertragsparteien (Eltern, Erziehungsberechtigte, Institutionen und Ämtern) und werden durch das Betriebsreglement ergänzt. Die AGB sind Bestandteil des Betreuungsvertrages.
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3. Angebot
Die Kita Dora GmbH bietet familienergänzende Betreuung, Kindern von vier Monaten bis zum Kindergarteneintritt an. Die Betreuung wird durch fachkundiges Personal, Lernenden und Praktikanten erbracht und untersteht der Aufsicht der jeweiligen zuständigen Behörde. Die Kita Dora GmbH kann jederzeit Betreuungen ohne Begründung ablehnen.
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Die Kita Dora GmbH legt Wert auf Datenschutz. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die Kita verpflichtet sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten.
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5. Tarife
Die Tarife sind so berechnet, dass die betriebsbedingten Ferien und gesetzlichen Feiertage eingeschlossen sind. Es besteht kein Anrecht auf individuelle Vergütungen von Absenzen.
6. Zusatztage
Zusatztage können auf Anfrage reserviert werden. Werden diese trotzdem nicht gebraucht, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet den Zusatztag zu bezahlen.
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7. Zahlungsbedingungen
Die monatlichen Betreuungskosten werden jeweils für den folgenden Monat im Voraus bezahlt. Für die Eingewöhnung wird eine Pauschale von Fr. 250.00 in Rechnung gestellt. Der Betrag ist vor Start der Eingewöhnung zu bezahlen. Die vertragliche Obligation entsteht mit der Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag.
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8. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden wir die Eltern mit einem Brief daran erinnern. Wird immer noch nicht darauf reagiert, gibt es nochmals einen Brief mit einer Mahnung von 20 Fr. Wird auch da keine Reaktion gezeigt, kann das betreffende Kind nicht weiter in der Kita Dora GmbH betreut werden.
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9. Kündigungsfristen
Ein Kitaplatz muss bei Firmen 6 Monate und bei Einzelpersonen 3 Monate im Voraus auf Ende eines Monats eingeschrieben gekündigt werden. Die gleichen Bestimmungen gelten bei einer Reduktion der Betreuungstage. Wird ein Kitaplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Frist nicht mehr beansprucht, muss die Betreuungstaxe für die verbleibende Zeit weiterbezahlt werden. Die Kita Dora Gmbh behält sich das Recht vor, aus betrieblichen oder disziplinarischen Gründen den Betreuungsplatz mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
10. Haftung
Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Kita Dora GmbH nicht haftbar gemacht werden. Die Erziehungsberechtigten, Institutionen oder Ämter sind selbst für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
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Kita Dora GmbH